18.02.2025

Die Kassenmeldepflicht ist seit dem 01.01.2025 in Kraft getreten


Seit dem 1. Januar 2025 ist es so weit: die „Kassenmeldepflicht“ beginnt. Ursprünglich sollte die elektronische Meldepflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Allerdings wurde die Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt, da die Finanzverwaltung das dafür erforderliche elektronische Formular nicht bereitstellen konnte. Nach einer Übergangszeit von nun also fünf Jahren ist die elektronische Meldung möglich und für bis zum 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen bis zum 31. Juli 2025 verpflichtend.

Was heißt das für die Steuerpflichtigen?

Alle Steuerpflichtigen, die eine elektronische Kasse im Einsatz haben, müssen diese entsprechend bis zum 31. Juli 2025 bei der Finanzverwaltung im Rahmen einer elektronischen Meldung über das Programm „Mein Elster“ oder eine kompatible Drittanbieter-Software (z.B. DATEV MeinFiskal) anmelden. Elektronische Kassen sind all jede, die über einen Stromanschluss verfügen. 

Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme sind verpflichtend innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. 

Sollte ein Kassensystem außer Betrieb genommen werden, ist dieses ebenfalls gemäß den zuvor genannten Kriterien der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege mitzuteilen.

Es ist davon auszugehen, dass der Aufwand für die Vornahme der Meldungen nicht unerheblich sein wird. Steuerpflichtige sollten sich deshalb bereits jetzt schon mit den Möglichkeiten der elektronischen Meldung an die Finanzverwaltung auseinandersetzen und die Meldung möglichst zeitnah vornehmen. Vermutlich wird Ihr Softwareanbieter bzw. Kassenhersteller entsprechende Hilfestellung leisten und Ihnen die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen können. 

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