21.02.2025

Freistellung des Existenzminimums 2024


Rückwirkend für das Jahr 2024 steigen der Grund- und der Kinderfreibetrag. Das entsprechende Gesetz wurde am 22.11.2024 vom Bundesrat verabschiedet.

Damit gelten für 2024 folgende Werte: 

  • Der Grundfreibetrag steigt um 180 € auf 11.784 €,

  • der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.306 € (6.612 € bei Zusammenveranlagung).

Hinweis:
Im Jahr 2025 sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag ebenfalls angehoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde allerdings noch nicht beschlossen.
 

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