Was hat sich durch die Erhöhung des Mindestlohns geändert?
Seit Januar 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 € pro Stunde, begleitet von einer Anhebung der Minijob-Grenze auf 538 € monatlich.
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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Ab dem 01.01.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €. Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der MinijobVerdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).
Hinweis:
Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.