Unsere Kompetenzfelder im Überblick
Entdecken Sie, wie wir Sie durch unsere Beratungsleistungen unterstützen können:
Steuerliche Beratung
Geht es um Ihre Steuerbelastungen, zeigen wir Ihnen stets die bestmöglichen Gestaltungsformen auf: Auch bei den berechneten zukünftigen Steuerzahlungen nehmen wir Optimierungen ins Visier und nutzen alle rechtmäßigen Spielräume aus.
Jahresabschluss
Die Einnahmen-Überschussrechnung lässt sich auf viele gemeinnützige Vereine und Stiftungen anwenden. Möglicherweise sind Sie aber auch verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Wir beraten Sie gerne, welche Form der Jahresabschlusserstellung für Sie am besten ist.
Jahresabschlussprüfung
Nicht nur die Landes-Stiftungsgesetze verpflichten zur Prüfung des Jahresabschlusses oder der Jahresrechnung – bei rechtsfähigen Stiftungen sehen auch die Stiftungsordnungen und Stiftungsgesetze der Kirchen die Prüfung vor. Dabei wird in der Regel vor allem darauf geschaut, ob das Stiftungsvermögen in seinem Wert erhalten bleibt und Erträge zeitnah gemäß dem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck verwendet werden. Wir übernehmen diese Jahresabschluss-Prüfungen für Sie!
Vereins- und Stiftungsrecht
Im Vereins- und Stiftungsrecht gilt es unter anderem, die häufig sehr komplexen steuerlichen Fragestellungen rund um die Gemeinnützigkeit zu klären. Wir bringen die Kompetenz für diesen Bereich mit und erarbeiten auch für Ihre weiteren Herausforderungen praktikable Lösungen.
Gemeinnützigkeitsrecht
Non-Profit-Organisationen profitieren beim Steuerrecht von zahlreichen Sonderregeln: Diese schreibt das Gemeinnützigkeitsrecht fest. Wir informieren Sie gerne, sprechen Handlungsempfehlungen aus und vertreten mit viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung Ihre Interessen.
Steuerplanungen
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Transaktionen im Stiftungsumfeld: Wir planen und ermitteln bereits im Vorfeld die steuerliche Belastung und stellen Vergleichsrechnungen auf.