Natürlich gut vorbereitet
Die Europäische Kommission passt die CSR-Richtlinie an: Demnach sind weitaus mehr Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen und darin detailliert über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte zu berichten. Auf Basis des „Green New Deal“ der Europäischen Kommission sind ab dem Geschäftsjahr 2023 Antworten auf folgende Fragen im Lagebericht zu liefern:
- Wie läuft die Energieversorgung des Unternehmens?
- Sinken die CO2-Emissionen?
- Welche Maßnahmen werden für den Arbeitsschutz eingeleitet?
- Wie steht es mit der Gleichberechtigung?
Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung – diese und weitere Nachhaltigkeitsaspekte umfasst die Berichterstattung. Dabei werden für die Vergangenheit und die Zukunft Konzepte zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele je Nachhaltigkeitsaspekt beschrieben.
Auch die dafür relevanten Kennzahlen und die quantitative Darstellung dieser Zahlen werden bestimmt: Die Auswirkungen des jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekts auf das Geschäftsergebnis sowie die Menschen und die Umwelt sind abzubilden. Chancen und Risiken für das Unternehmen hinsichtlich des Nachhaltigkeitsziels runden die Berichterstattung ab.
Für die Berichtserstattung besteht eine Prüfungspflicht. Wenn Sie also einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Unser Projektteam unterstützt Sie gerne bei den nächsten Schritten!